Fahrraddynamo
Ein Fahrraddynamo ermöglicht das Radfahren bei Dunkelheit durch einen kleinen, elektrischen Generator, der die Fahrradbeleuchtung mit einer Drehbewegung sicherstellt. Über eine kleine Antriebsrolle am Vorraderrad wird der Strom für das Licht erzeugt. Je schneller der Radfahrer in die Pedale tritt und das Citybike bewegt wird, desto heller ist das Licht. Bei Stillstand gibt es auch keine Lichtquelle.
Aufbau eines Fahrraddynamos
Alle Dynamos funktionieren nach dem Prinzip der elektromagnetischen Induktion. Der Permanentmagnet wird durch die Bewegungs des Rades angetrieben. Er rotiert vor elektromagnetischen Spulen und erzeugt in der Regel 6 Volt Spannung. 12V-Fahrraddynamos sind eher selten. Bei einem 6 Volt-Dynamo sind 3 Watt üblich, bei einem mit 12 Volt 6 Watt. Watt gibt die elektrische Leistung an, die von der Lampe aufgenommen und teilweise in Licht umgewandelt wird.
Dynamo-Arten
Man unterscheidet zwischen Nabendynamos, Seitenläufern und Speichendynamos.
Die meisten Radfahrer nutzen Seitenläufer, weil sie am einfachsten anzubringen und noch dazu günstig im Preis sind. Ihre Kunststoffummantelung macht sie besonders leicht. Teuere Alternativen gibt es auch Aluminium. Die Antriebsrolle liegt im eingeschalteten Zustand direkt am Radprofil auf. Um den Seitenläufer abzuschalten, kann die Rolle einfach vom Rad weggdrückt werden.
Der Speichendynamo wird seitlich auf der Vorder- oder Hinterachse befestigt und durch einen in die Speichen einklinkbaren Hebel angetrieben. Die Nachrüstung ist relativ leicht. Der Nachteil ist der relativ schnelle Verschleiß der Zahnriemen im inneren des Dynamos.
In vielen Fahrraddynamo-Tests landen Nabendynamos auf den vordernen Plätzen. Der Nabendynamo befindet sich an der Vorderradnabe. Meistens wird rostfreies Metall als Material verwendet. Nabendynamos sind zuverlässig, wartungsarm und wenig defektanfällig. Dank sinkender Preise werden immer beliebter. Sie werden nahezu unsichtbar in die Radnabe integriert.
Fahrradbeleuchtung nach StVZO
Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland gemäß § 67 StVZO verpflichtend für das Fahrrad vorgeschrieben. Seit 2013 sind neben Dynamos auch Akku / Batterie betriebene Lichtanlagen erlaubt. Der Scheinwerfer mit weißem Licht, der nach vorne strahlt, ist ein Muss. Er muss eine Leuchtkraft von 10 Lux aufweisen. Hinten muss eine Schlussleuchte mit rotem Licht nicht niedriger als 250 mm über der Fahrbahn angebracht werden. Reflektoren gehören ebenfalls zum Fahrradzubehör.